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Veranstaltungshinweis (3)



Besonders fehlt es...


UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland wird regelmäßig von der UNO geprüft

Seit 2009 gilt die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Das erste Staatenprüfverfahren fand 2015, das kombinierte zweite und dritte fand 2023 statt. In den Staatenprüfungsverfahren prüft der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Genf die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland. Hierzu muss die Bundesregierung von dem Ausschuss gestellte Fragen beantworten. Im Anschluss an den sogenannten „konstruktiven Dialog“ des Ausschusses mit der Bundesregierung, der zuletzt im August 2023 stattfand, verabschiedet der Ausschuss die „Abschließenden Bemerkungen“. In den „Abschließenden Bemerkungen“ steht, was Deutschland tun muss, um die UN-Behindertenkonvention umzusetzen.

...den ganzen Text kann man bei der Lebenshilfe nachlesen:

UN-Behindertenrechtskonvention | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.