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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

Auf den ersten beiden Bildern sieht man zwei Kundinnen und eine Assistentin beim Einkaufen.
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Auf dem 3. Bild sieht man einen Kunden, der die Wäsche in die Waschmaschine steckt.
Auf dem 4. Bild sieht man eine Kundin, die mit einer Assistentin zusammen die Spülmaschine ausräumt.
Auf dem 5. Bild sieht man eine Assistentin, die einer Kundin ein Glas mit Strohhalm zum Trinken anreicht.
Auf dem 6. Bild sieht man einen Kunden mit Handtüchern unter dem Arm im Badezimmer.
Auf dem 7. Bild sieht man zwei Kunden und eine Assistentin bei einem Städte-Ausflug.
Auf dem 8. Bild sieht man einen lachenden Kunden in einem Liegestuhl bei Sonne.
Auf dem 8 Bild sieht man eine Kundin mit Trisomie 21, die etwas schreibt oder malt.
Auf dem 10. Bild sieht man eine ältere Frau, die mit Kopfhörer Musik hört.
Auf dem 11. Bild sieht man einen Mann, der gemütlich auf einem Trampolin sitzt.
Auf dem 12. Bild sieht man eine Assistentin, die einer Kundin im Rollstuhl die Fingernägel rot lackiert.
Auf dem 13. Bild sieht man eine Assistenten, der einen Kunden rasiert.

Assistenz beim Wohnen

Individuelle Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben

Bedeutung von Wohnen

Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung ist im Grundgesetz verankert.

Wohnen bedeutet aber eben nicht nur Versorgung und Unterkunft, sondern auch Geborgenheit, Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und der Öffnung nach außen.

Um Menschen mit Beeinträchtigung eine umfangreiche Teilhabe zu ermöglichen, müssen ihnen entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen personelle, technische und finanzielle Hilfen angeboten werden. Dieses ist die Voraussetzung, um selbstständig zu wohnen.

Aktuelle Situation in Oldenburg und Umgebung

Die Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigung hat sich in der letzten Zeit in der Stadt Oldenburg verändert. Es bieten immer mehr Träger der Behindertenhilfe Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung an, so dass Wahlmöglichkeiten im Bereich Wohnen vorhanden sind.

Ein differenziertes Wohnangebot besteht zwar, muss aber in folgenden Bereichen noch inklusiv ausgebaut und ergänzt werden:
  • Wohnformen, die den individuellen Bedürfnissen und dem Recht auf Selbstbestimmung gerecht werden, wie das ambulant unterstützte Wohnen,
  • Barrierefreies Wohnen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
  • sowie große Wohnungen für die Gründung von privaten Wohngemeinschaften,
  • Wahlmöglichkeiten für stadtteilorientiertes Wohnen,
  • In Notsituationen die Bereitstellung von kurzfristigen ambulanten Wohnangeboten, insbesondere vor dem Hintergrund der anderen Bedürfnisstruktur bei Menschen mit Beeinträchtigung,
  • Angemessene überschaubare Wohnformen, insbesondere für junge Menschen mit einem hohen Hilfebedarf, die auch eine umfangreiche Pflege und "Rund um die Uhr"-Versorgung sicherstellen,
  • Die Bereitstellung von Wohnraum, der für Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen der Grundsicherung bezahlbar ist.

Menschen mit Beeinträchtigung äußern häufig den Wunsch, ihr Leben selbst in einer eigenen Wohnung zu gestalten. Daher bietet die SELAM-Lebenshilfe in der Stadt Oldenburg seit über 25 Jahren verlässlich die Assistenz beim Wohnen an.

Inzwischen leben fast 80 erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung und unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung, allein, zu zweit oder als Wohngemeinschaft mit Hilfe von Assistenz der SELAM-Lebenshilfe in einer eigenen Wohnung.

Ziele der Assistenz beim Wohnen

Mit dem Gedanken der Inklusion ist gerade Ziel der Assistenz beim Wohnen, Menschen mit Beeinträchtigungen vergleichbare Lebensverhältnisse und -perspektiven wie nicht beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern zu eröffnen. Insbesondere mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 als innerstaatliches Recht wurde das Recht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung deutlich hervorgehoben.
Der Artikel 19 (Selbstbestimmt leben, unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) verpflichtet dazu, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit erhalten, "… ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wie und mit wem sie leben wollen." Somit kommt die Assistenz beim Wohnen, wie sie bereits seit über 25 Jahren durch die SELAM-Lebenshilfe umgesetzt wird, dem Wunsch von Menschen mit Beeinträchtigung nach voller Teilhabe sehr nahe.

Umsetzung und Qualitätsstandards

Die Umsetzung der Assistenz beim Wohnen erfolgt über einen längeren Zeitraum und in mehreren Schritten. Der gesamte Prozess - von der Beantragung der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege bei dem Kostenträger bis zum Einzug in die eigene Wohnung - wird von der SELAM-Lebenshilfe intensiv begleitet.

Zu Beginn findet ein Informationsgespräch über die Assistenz beim Wohnen mit Eltern, gesetzlichen BetreuerInnen und InteressentInnen durch die Leitung des Fachbereiches Wohnen statt. Dabei stehen die Fragen, Wünsche und Vorstellungen der Eltern sowie ihrer Söhne und Töchter im Vordergrund. Die aktive Beteiligung der Eltern bei der Umsetzung der Assistenz beim Wohnen ist hier notwendig.

Soll die Assistenz umgesetzt werden, ermittelt die Abteilungsleitung der Vorbereitung des Wohnens gemeinsam mit der InteressentIn und ihren gesetzlichen BetreuerInnen, welche in der Regel die Eltern sind, den individuellen Hilfebedarf. Hierzu wird intern ein Anamnesebogen sowie ein Sozialbericht erstellt, der Aussagen über Ziele, Maßnahmen und zeitliche Umfänge der Assistenz enthält. Der Bericht ist unter anderem Gesprächsgrundlage für das offizielle Hilfeplanverfahren mit der Stadt Oldenburg. Weiterhin erfolgt eine Beratung hinsichtlich der Finanzierung der Assistenz beim Wohnen über Grundsicherung, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung. Ebenso erfolgt eine Unterstützung bei der Wohnungssuche - bei Bedarf auch Suche nach geeigneten MitbewohnerInnen zur Gründung einer Wohngemeinschaft.

Die Hilfeplanung erfolgt anhand eines zwischen dem zuständigen Leistungsträger und dem Leistungserbringer abgestimmten Hilfeplanverfahrens. Hierzu erstellt die Fach- und Koordinierungsstelle Eingliederungshilfe, z. B. der Stadt Oldenburg, einen Gesamtplan, der grundsätzlich die Ziele und Maßnahmen sowie den Umfang der Eingliederungshilfe festlegt. Nach Vorlage aller relevanten Unterlagen entscheidet der Leistungsträger über die Bewilligung der Leistungen. Danach erhält der/die AntragstellerIn eine Kostenzusicherung über die Eingliederungshilfe, sowie bei Vorliegen einer Pflegestufe eine über die Pflegesachleistung. Die Hilfeleistung erfolgt dann bedarfsorientiert auf der Grundlage des individuellen Hilfeplans.

In der eigenen Wohnung und Wohnumgebung können folgende Assistenzangebote stattfinden:
  • Aktivierung zur Teilnahme am öffentlichen Leben und Erkennen sowie Formulierung von Freizeitinteressen,
  • Förderung der Selbstständigkeit und Autonomie innerhalb und außerhalb der häuslichen Gemeinschaft,
  • Hilfen bei der Entwicklung eigener Bedürfnisse und Interessen,
  • Anleitung bei der alltäglichen Lebensführung,
  • Unterstützung bei der Herstellung sozialer Kontaktmöglichkeiten,
  • Hilfen bei der Auseinandersetzung mit der Sexualität,
  • Unterstützung beim Aufbau eines angemessenen Sozialverhaltens,
  • Umgang und Orientierung im Straßenverkehr,
  • Unterstützung und Begleitung bei der eigenständigen Gestaltung der Freizeit,
  • Hilfen bei der Gesundheitsförderung und -erhaltung.

Zu den wichtigsten Qualitätsstandards der Assistenz beim Wohnen gehören:
  • Abstimmung der Assistenzleistung mit den Wünschen der KundInnen,
  • ganzheitliches Hilfsangebot durch Verbindung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege,
  • Orientierung am individuellen Hilfebedarf,
  • den KundInnen fest zugeordnete AssistentInnen,
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern,
  • Sicherstellung der Dienste durch festgelegte Dienstpläne,
  • auf Wunsch Assistenz durch MitarbeiterInnen gleichen Geschlechts,
  • flexible Assistenzleistung bei zusätzlichem Hilfebedarf wie Krankheit und Urlaub.

Die Qualität der Arbeit wird gesichert durch tägliche Dokumentation der Assistenztätigkeit für den Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie regelmäßige kundenbezogene Dienstbesprechungen. Die Eltern werden bei aktuellem Bedarf über die Dienstbesprechungen beteiligt und die Ziele und Maßnahmen werden im Hilfeplanverfahren regelmäßig überprüft.

Finanzierung der Angebote

Die finanzielle Absicherung der Assistenz beim Wohnen erfolgt über Leistungen der Eingliederungshilfe, der Pflege sowie Leistungen der Grundsicherung.

Eingliederungshilfe ist hierbei im Sozialgesetzbuch gleichrangig zu Leistungen der Pflege geregelt und zu betrachten, sofern keine anderer Rehabilitationsträger vorrangig ist.
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Assistenz beim Wohnen Nord 1

Melanie Pruin
Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-166
eMail: melanie.pruin@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Nord 2

Dieter Kortemeier
Abteilungsleitung Wohnvorbereitung

Telefon: 0441 | 350 44-163
eMail: dieter.kortemeier@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Ost 1

Claudia Grahl
Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-175
eMail: claudia.grahl@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Ost 2

Luisa Kursawe
Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-185
eMail: luisa.kursawe@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen West

Annika Schlenkert
Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-180
eMail: annika.schlenkert@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen
Ammerland

Darleen Kluth
Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-271
eMail: darleen.kluth@
selam-lebenshilfe.de

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Assistenz beim Wohnen Nord 1

Svenja Kurlemann

Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-165
eMail: svenja.kurlemann@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Nord 2

Claudia Lümken
Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-172
eMail: claudia.luemken@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Ost 1

Karoline Millnitz
Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-176
eMail: karoline.millnitz@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen Ost 2

Joana Otter
Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-186
eMail: joana.otter@
selam-lebenshilfe.de

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Assistenz beim Wohnen West

Katja Vollmer
Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-181
eMail: katja.vollmer@
selam-lebenshilfe.de
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Assistenz beim Wohnen
Ammerland

Daniel Hustedt
Assistenz der Abteilungsleitung

Telefon: 0441 | 350 44-270
eMail: daniel.hustedt@
selam-lebenshilfe.de
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Warum ich die SELAM-Lebenshilfe gewählt habe

Im Rahmen eines Informationsabends der Schule an der Kleiststraße zu Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oldenburg beantwortete Frau Heigrodt den interessierten Betroffenen sowie Ihren Angehörigen u. a. die folgenden Fragen:

1. Wann haben Sie sich überlegt auszuziehen und wie war das für Sie?

Ich habe mir erstmals nach meiner Ausbildung 2013 überlegt auszuziehen und es war ein bisschen ungewohntes Gefühl am Anfang aber sonst ganz gut.

2. Wer hat Sie dabei unterstützt?

Meine Eltern haben mich dabei unterstützt.

3. Was war Ihnen wichtig im Bezug auf die Menschen mit denen Sie zusammenziehen wollten?

Mir war wichtig, dass die Menschen nett sind und angemessen im Haushalt anpacken können, weil ich nicht die WG-Putzfrau sein wollte. Außerdem war mir wichtig, dass man sich vernünftig mit denen unterhalten kann.

4. Wie erleben Sie Ihren Alltag/Wie sieht Ihr Tagesablauf aus?

Ich erlebe meinen Alltag relativ entspannt.
Morgens bin ich in der Regel alleine, da mein Arbeitstag erst um 12 Uhr beginnt. Dann arbeite ich bis 16 Uhr und bin zwischen 16:15 Uhr und 16:30 Uhr zu Hause. Gegen 16:45 Uhr kommt dann die Assistenz und hilft uns bei Dingen, die wir nicht oder nicht so gut alleine können. z.B. Einkaufen, Haushaltsführung usw. Am Wochenende oder im Urlaub machen wir auch mal Ausflüge. In der Woche geht die Assistenz bis ca. 20:30 Uhr. Danach telefoniere ich meist noch oder schaue fern.

5. Wie sollten AssistentInnen mit Ihnen umgehen? Gibt es Wünsche?

AssistenInnen sollten mir auch wirklich nur dabei helfen, wo ich Hilfe brauche und mich, das was ich kann, alleine machen lassen, weil es nicht Sinn der Sache ist, dass die alles machen.

6. Was ist für Sie Selbstbestimmung?

Für mich ist Selbstbestimmung, wenn ich selber entscheiden kann, was ich machen möchte und bei Bedarf dabei unterstützt werde.

7. Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Selbstbestimmung gemacht? Vor allem im Bereich Wohnen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei der SELAM-Lebenshilfe gut klappt, dass man selbst bestimmen kann und nicht bevormundet wird.

Yasmin Heigrodt

Ziel erreicht – ein toller Erfolg!

"Ich habe als Erstes eine WG gehabt mit Assistenz Montag, Dienstag, Donnerstag und alle 14 Tage am Wochenende. Am Jahresende begann ich die Assistenz zu kürzen, ich bekam Freitag und am Wochenende und Montag frei, also blieben nur noch 2 Mal in der Woche Assistenz. Am 01.07.2011 bin ich in eine 1-Zimmer-Wohnung gezogen, seit 4 Jahren wohne ich alleine. Jetzt kam ich auf die Idee, die Assistenz abzumelden für ein Probejahr. Ich freue mich, dass ich das geschafft habe, denn das ist mein Ziel gewesen!" Maren F.
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