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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

Auf dem 1. Bild sieht man Eltern mit einem Kind. Die Mutter lacht herzhaft.
Auf den nächsten 3 Bildern sieht man ein kleines Kind bei der Frühförderung.
Auf den nächsten 3 Bildern sieht man ein kleines Kind bei der Frühförderung.
Auf den nächsten 3 Bildern sieht man ein kleines Kind bei der Frühförderung.
Auf dem nächsten Bild sieht man einen Assistentin mit einem Kunden bei der Pflege.
Auf dem nächsten Bild sieht man eine fröhliche Familie mit 2 kleinen Kindern in einem Fallgespräch mit einer Frau.
Auf den nächsten beiden Bildern sieht man eine Kundin im Rollstuhl, die mit einer Assistentin Bahn fährt.
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Assistenz zur Teilhabe (AZT)

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Ziele

IPU (Individuelle Pädagogische Unterstützung/ §§ 113 SGB IX i. V. m. 78 SGB IX) hat zum Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung, die im häuslichen Umfeld leben, durch gezielte Begleitung im Freizeitbereich bei ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen.

Die Ziele dieser Unterstützung werden individuell von den Bedürfnissen des Menschen mit Beeinträchtigung abgeleitet und können sehr unterschiedlich sein, werden aber grundsätzlich im Freizeitbereich umgesetzt und erprobt. Das übergeordnete Ziel besteht in der zunehmenden Verselbständigung des Menschen mit Beeinträchtigung bis hin zum Übergang in eine eigenständige Wohnform.

Umsetzung und Qualitätsstandards

Die Leistungen des AZT werden unabhängig von Art und Schweregrad der Beeinträchtigung angeboten. In der Regel handelt es sich um Menschen mit der Diagnose einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbeeinträchtigung.

Im Sinne einer ganzheitlichen Unterstützung wird die Assistenz von Assistenzteams erbracht, die die Ziele des Menschen mit Beeinträchtigung erfüllen können. Hierfür gibt es grundsätzliche Rahmenbedingungen, die in einer Assistenzvereinbarung festgelegt werden. Vertretungen werden so weit wie möglich aus dem Team des Menschen mit Beeinträchtigung erbracht.

In die Betreuung werden Partner aus dem Umfeld des Menschen mit Beeinträchtigung einbezogen wie z. B. Sozialamt und Jugendamt, Schule, Arbeitsstelle und Freizeiteinrichtungen. Hierbei wird vorab grundsätzlich die Einwilligung des Menschen mit Beeinträchtigung/seiner gesetzlichen Betreuung eingeholt.

Die fachliche Unterstützung und Anleitung der MitarbeiterInnen wird durch die pädagogische Leitung gewährleistet. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Fortbildungen und Supervision unterstützen das fachliche Setting.

Bei Eingliederungshilfeleistungen (IPU) wendet sich der Leistungsträger nach einem Antrag des Menschen mit Beeinträchtigung/seiner Angehörigen an die SELAM-Lebenshilfe gGmbH. In einem Hilfeplangespräch, an dem der Mensch mit Beeinträchtigung, dessen Familie, der Leistungsträger und die SELAM-Lebenshilfe teilnehmen, wird eine Zielplanung mit Umfang und Inhalt der Hilfe erstellt.

Die Leistung wird für einen festgelegten Zeitraum durch den Leistungsträger als Individuelle Pädagogische Unterstützung (IPU) bewilligt. Die Hilfen werden regelmäßig evaluiert und an sich ändernde Bedürfnisse und Kenntnisse des Menschen mit Beeinträchtigung angepasst. Alle Aktivitäten und Vorkommnisse werden dokumentiert.

Liegt die Kostenzusage vor, beginnt die Assistenz mit einem gemeinsamen Kennenlernen im häuslichen Umfeld des Menschen mit Beeinträchtigung und einer ersten Absprache über die konkrete Umsetzung. Anschließend wird die Leistung regelmäßig durch ein Assistenzteam erbracht. In der Regel gibt es am Ende eines Dienstes zwischen Familie und AssistentIn einen kurzen gemeinsamen Austausch. Die AssistentInnen informieren sowohl Angehörige wie auch ihre Vorgesetzten über besondere Vorkommnisse während der Assistenz und über veränderte Verhaltensweisen des Menschen mit Beeinträchtigung.

Für die zielführende Tätigkeit und deren Erfolg ist es wichtig, dass die Leistung kontinuierlich und regelmäßig erbracht wird. Hierbei ist die Zusammenarbeit und Unterstützung mit und durch die Angehörigen erforderlich, um Erfolge sicherstellen zu können.

Die Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) sowie die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) werden so flexibel wie möglich erbracht, in der Regel durch erfahrene MitarbeiterInnen ohne spezifische Qualifikation. Die festen Teams bieten den Familien die Möglichkeit, mit ihnen bekannten AssistentInnen zusammen zu arbeiten. Die Zusammenarbeit mit der Familie basiert immer auf einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung sowie einem respektvollen Umgang mit dem vorhandenen Familiensystem. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern sich auf fremde Personen in ihrer familiären Umgebung einlassen und ihre Tochter/Sohn für den vereinbarten Zeitrahmen loslassen können.

Die Familie wird in einem Erstgespräch über die Angebote des AZT im Rahmen der Pflegeleistungen informiert. Gemeinsam werden die Inhalte sowie der notwendige Umfang der Assistenz ermittelt und die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt. Nach diesem Gespräch werden MitarbeiterInnen der SELAM-Lebenshilfe bei der Familie eingeführt, sodass die jeweilige Assistenz starten kann.

Die Assistenz ist grundsätzlich auf die Person des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtet, weitere Familienangehörige werden üblicherweise nicht betreut. Eine Haushaltsunterstützung kann nur begrenzt im Rahmen der Assistenz für den Menschen mit Beeinträchtigung stattfinden, wie z. B. das gemeinsame Erstellen einer Mahlzeit, das Anreichen der Mahlzeit etc.

Die Dauer der Assistenz ist je nach Bedarf und Vereinbarung flexibel und kann sich über mehrere Stunden, ganze Tage, Wochenenden oder auch mehrere Wochen erstrecken.

Finanzierung der Angebote

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (IPU) werden gemäß der §§ 113 SGB IX i. V. m. 78 SGB IX gewährt. Hierfür muss der Mensch mit Beeinträchtigung/seine gesetzliche Vertretung einen Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger stellen.
Pflegebedürftige Menschen haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Leistungen gemäß SGB XI. Leistungen im Rahmen des AZT können hauptsächlich über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und über Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Anspruch genommen werden. Nach Absprache sind auch Pflegesachleistungen und kombinierte Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI und § 38 SGB XI) möglich. Anträge müssen von der hilfebedürftigen Person bei deren Pflegekasse gestellt werden.

Flyer Assistenz zur Teilhabe (als pdf) herunterladen
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AZT Oldenburg
Assistenz zur Teilhabe Oldenburg

Helena Zitzer
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-240
eMail: helena.zitzer@
selam-lebenshilfe.de

Nadorster Straße 26
26123 Oldenburg
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AZT Wesermarsch
Assistenz zur Teilhabe Wesermarsch

Ivonne Hoopmann
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-260
eMail: ivonne.hoopmann@
selam-lebenshilfe.de

Breite Straße 12
26919 Brake
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AZT Ammerland
Assistenz zur Teilhabe Ammerland

Saskia Mc Skelly
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-280
eMail: saskia.mcskelly@
selam-lebenshilfe.de

Kuhlenstraße 30
26655 Westerstede
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AZT Oldenburg
Assistenz zur Teilhabe Oldenburg

Birgit Ehrhardt
Assistenz der Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-241
eMail: birgit.ehrhardt@
selam-lebenshilfe.de

Nadorster Straße 26
26123 Oldenburg
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AZT Wesermarsch
Assistenz zur Teilhabe Wesermarsch

Stefanie Simon
Assistenz der Abteilungsleitung
Tel.: 0441 | 350 44-261
eMail: stefanie.simon@
selam-lebenshilfe.de

Breite Straße 12
26919 Brake
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AZT Ammerland
Assistenz zur Teilhabe Ammerland

Jasmin Braje
Assistenz der Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-281
eMail: jasmin.braje@
selam-lebenshilfe.de

Kuhlenstraße 30
26655 Westerstede