Bei den Freizeit-Wochenenden werden den TeilnehmerInnen Möglichkeiten geboten, ein Wochenende außerhalb des eigenen Zuhauses gemeinsam mit anderen Menschen zu verbringen. Ein Katalog mit den jährlichen Aktivitäten wird Anfang des Jahres an Interessenten verschickt oder verteilt. Neue TeilnehmerInnen sind gern willkommen. Bis zu acht TeilnehmerInnen werden an diesen Wochenenden von MitarbeiterInnen der SELAM-Lebenshilfe durch das Wochenende begleitet. Vorab werden Informationen zu den TeilnehmerInnen eingeholt, es werden ggf. Vortreffen durchgeführt und individuelle Bedarfe abgeklärt. In der Regel werden die TeilnehmerInnen von AssistentInnen mit einem 1:3-Schlüssel betreut, es besteht nach Absprache aber auch die Möglichkeit einer 1:1 Assistenz.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Freizeit-Wochenenden werden von den TeilnehmerInnen selbst erbracht. Die anfallenden Betreuungszeiten aufgrund der Assistenz während der Freizeit-Wochenenden können über Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und über zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI) abgerechnet werden. Stehen den TeilnehmerInnen diese Leistungen nicht zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, die Assistenz selbst zu zahlen. Im Rahmen einer Zielvereinbarung können auch Eingliederungshilfeziele an den Wochenenden umgesetzt werden und die Finanzierung entsprechend über den Sozialhilfeträger im Rahmen der §§ 53, 54 SGB XII, erbracht werden.