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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

Auf den Bildern sieht man eine Assistentin, die eine Kundin pflegt.
Auf den Bildern sieht man eine Assistentin, die eine Kundin pflegt.
Auf den Bildern sieht man eine Assistentin, die eine Kundin pflegt.
Auf den Bildern sieht man eine Assistentin, die eine Kundin pflegt.

Ambulanter Pflegedienst

Pflegeleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen

Die SELAM-Lebenshilfe hat mit den örtlichen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen und verfügt damit über einen eigenen anerkannten Pflegedienst. Der Pflegedienst ist für die Einhaltung und Weiterentwicklung der Pflegestandards bei der SELAM-Lebenshilfe zuständig, insbesondere für die Assistenz beim Wohnen und für die Familienentlastenden Dienste. Er ist ebenfalls zuständig für Fachberatung, Einführung in die Grundpflege und Pflegeberatungsgespräche in den Familien der KundInnen. Der Pflegedienst ist zusätzlich für die Koordination der Grund- und krankenpflegerischen Leistungen zuständig.

Grundprinzip der Arbeit des Pflegedienstes der SELAM-Lebenshilfe ist die aktivierende Pflege, die den KundInnen ermöglichen soll, einen großen Anteil der Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Hauswirtschaft, Ernährung und Mobilität selbstständig durchzuführen.

Der Pflegedienst der SELAM-Lebenshilfe stellt sich auf den individuellen Hilfebedarf der KundInnen ein. Die Grundpflege als auch die Assistenz in den anderen Bereichen des täglichen Lebens wird durch kontinuierliche Mitarbeiterteams wahrgenommen.

Die zu leistende Pflege ist in den normalen Tagesablauf der jeweiligen KundIn integriert und qualitativ so gestaltet, dass sie ein der Würde des Menschen entsprechendes Leben ermöglicht.

Wir erbringen folgende Leistungen

Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
  • Pflegesachleistungen nach § 36
  • (bei Bedarf über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus kann auch Hilfe zur Pflege nach SGB XII erbracht werden)
  • Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3
  • Kombinierte Pflegesachleistungen nach § 38
  • Verhinderungspflege nach § 39
  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b
 
Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege)
nach § 37 SGB V
  • vom Arzt verordnete Tätigkeiten wie z. B. Medikamentenversorgung
  • oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen
 
Unsere weiteren Leistungen
  • Erst- und Aufnahmegespräche
  • Bedarfsermittlung der Pflege
  • Unterstützung bei der Antragstellung zur Pflegestufe und Verhinderungspflege
  • Unterstützung und Beratung bei bevorstehenden MDK-Besuchen

Prüfung unseres Pflegedienstes

Die letzte Prüfung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) fand 2022 unter Beteiligung von KundInnen statt. Die Bewertung finden sie hier: Pflegedienst_MDK-Bericht
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Ambulanter Pflegedienst
Pflegedienstleitung

Hannelore Ridder

Telefon: 0441 | 350 44-120
eMail: hannelore.ridder@
selam-lebenshilfe.de

Nadorster Straße 26
26123 Oldenburg
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