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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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Auf dem 2. Bild sieht man Schulkinder von hinten. Ein Junge hat zwei Gehhilfen.
Auf dem 3. Bild sieht man ein großes Mädchen, dass einen kleinen Jungen von hinten umarmt oder stützt
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Auf dem 5. Bild sieht man einen Lehrer und einen jungen Mann mit Trisomie 21 in einer Beratungssituation.
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Schulbegleitung

Seit 1998 begleiten wir in diversen Schulen in Oldenburg und den Landkreisen Ammerland sowie der Wesermarsch Schülerinnen und Schüler, und waren damit die ersten Anbieter dieser Unterstützungsform, lange bevor man das Wort Inklusion überhaupt kannte. Aufgabe der Schulbegleitung ist es, Kindern mit Beeinträchtigungen eine Beschulung an einer Regelschule zu ermöglichen, denn der Schulbesuch ist eine grundlegende Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Ziele der Schulbegleitung

Der Besuch einer Schule ist eine grundlegende Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und deshalb für alle Kinder, auch für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen, wichtig.

Durch die Umsetzung des Inklusionsgedankens haben SchülerInnen mit Beeinträchtigung grundsätzlich die Möglichkeit, eine wohnortnahe Regelschule zu besuchen. Im gemeinsamen inklusiven Unterricht aller SchülerInnen können die Kinder voneinander lernen. Die SchülerInnen ohne Beeinträchtigung können die Scheu vor dem Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigung ablegen und frühzeitig Sozialkompetenzen wie Rücksichtnahme, Abbau von Berührungsängsten, Verständnis und Akzeptanz sowie positive Verhaltensweisen im Umgang mit SchülerInnen mit Beeinträchtigung entwickeln. Den SchülerInnen mit Beeinträchtigung bieten sich größere Lernanreize sowie erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten im sozialen Kontakt zu nicht beeinträchtigten SchülerInnen.

Durch die weiterhin bestehende Möglichkeit des Förderschulbesuches in den Bereichen geistige, motorische und körperliche Entwicklung können Eltern für ihr Kind die am besten geeignete Schulform auswählen.

Umsetzung und Qualitätsstandards

Der zeitliche Umfang und der inhaltliche Unterstützungsbedarf wird gemäß dem individuellen Bedarf der SchülerInnen in der Regel in einem Hilfeplangespräch - initiiert durch den Leistungsträger (örtliches Sozial- oder Jugendamt) - mit den Eltern, den Lehrkräften, der SELAM-Lebenshilfe und gegebenenfalls anderen Beteiligten wie dem mobilen Dienst ermittelt. Die MitarbeiterInnen setzen die Schulbegleitung in Zusammenarbeit mit Schule und Eltern/Bezugspersonen in dem festgelegten Stundenkontingent um.

Die MitarbeiterInnen der SELAM-Lebenshilfe übernehmen hauptsächlich Hilfen aus dem folgenden Spektrum:
  • Unterstützung zur Orientierung im Schulgebäude (räumlich, situativ),
  • Unterstützung bei der Arbeitsorganisation (Hilfe bei der Suche und dem Einordnen der Arbeitsmaterialien, beim Auffinden von Textstellen, der Bereitstellung und dem Aufbau von unterstützenden Hilfsmitteln),
  • Unterstützung im Unterricht (Erläuterungen von Arbeitsaufträgen, Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeit, Handführungen),
  • Anleitung und Unterstützung der SchülerInnen im sozialen Umgang mit MitschülerInnen,
  • Hilfen bei Kontakt und Kommunikation,
  • Begleitung und Unterstützung beim Sportunterricht,
  • Unterstützung in Pausen und bei schulischen Veranstaltungen sowie bei Ausflügen und Klassenfahrten,
  • Transfer von RollstuhlfahrerInnen,
  • pflegerische Grundversorgung (Hilfe bei Mobilität, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme, An- und Ausziehen).

Die MitarbeiterInnen arbeiten in den Schulen vernetzt mit Lehrkräften und Eltern/Bezugspersonen und vermitteln durch kurzen persönlichen Austausch oder durch schriftliche Rückmeldungen in Mitteilungsheften regelmäßig den aktuellen Stand in der Begleitung. So können auftretende Schwierigkeiten zeitnah sowohl mit Lehrkräften als auch mit Angehörigen gemeinsam bearbeitet werden. Die MitarbeiterInnen nehmen bei Bedarf an Dienstbesprechungen des Klassenteams und an Elternsprechtagen teil.

Die fachliche Unterstützung und Anleitung der MitarbeiterInnen wird durch die pädagogische Leitung gewährleistet. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Fortbildungen und im Bedarfsfall Supervision unterstützen das fachliche Setting.

Finanzierung der Angebote

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden gemäß der §§ 112 SGB IX i. V. m. 75 SGB IX und § 35a SGB VIII gewährt. Die Eltern/Bezugspersonen können bei dem örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag stellen.
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Schulbegleitung Oldenburg

Helena Zitzer
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-240
eMail: helena.zitzer@
selam-lebenshilfe.de

Nadorster Straße 26
26123 Oldenburg
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Schulbegleitung Wesermarsch

Ivonne Hoopmann
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-260
eMail: ivonne.hoopmann@
selam-lebenshilfe.de

Breite Straße 12
26919 Brake

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Schulbegleitung Ammerland

Saskia Mc Skelly
Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-280
Fax: 0441 | 350 44-192
eMail: saskia.mcskelly@
selam-lebenshilfe.de

Kuhlenstraße 30
26655 Westerstede
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Schulbegleitung Oldenburg

Birgit Ehrhardt
Assistenz der Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-241
eMail: birgit.ehrhardt@
selam-lebenshilfe.de

Nadorster Straße 26
26123 Oldenburg
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AZT Wesermarsch
Assistenz zur Teilhabe Wesermarsch

Stefanie Simon
Assistenz der Abteilungsleitung
Tel.: 0441 | 350 44-261
eMail: stefanie.simon@
selam-lebenshilfe.de

Breite Straße 12
26919 Brake
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Schulbegleitung Ammerland

Jasmin Braje
Assistenz der Abteilungsleitung
Telefon: 0441 | 350 44-281
eMail: jasmin.braje@
selam-lebenshilfe.de

Kuhlenstraße 30
26655 Westerstede