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Unterstützte Kommunikation (UK) und Beratung

„Jeder . . . hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern . . . “ 
Artikel 5 (1) Grundgesetz

Spätestens seit der UN Konvention ist deutlich formuliert, dass Kommunikation eine der zentralen Bedingungen für Teilhabe ist. 
Durch Unterschrift unter dieser Konvention hat sich unsere Gesellschaft verpflichtet sich so weiter zu entwickeln, dass für JEDEN Menschen solche Voraussetzungen geschaffen werden, dass Teilhabe und Teilnahme am Leben ermöglicht wird.

Dieses Grundrecht nachhaltiger und umfassender ins alltägliche Leben zu integrieren, hat sich die SELAM-Lebenshilfe zur Aufgabe gemacht.

Darum integrieren alle MitarbeiterInnen der SELAM-Lebenshilfe UK in ihre tägliche Arbeit.

Wann habe ich als Mensch mit Beeinträchtigungen oder als Angehöriger einen Anspruch auf Hilfen und Leistungen? Was kann ich wo beantragen? Wie können diese Anträge gestellt und durchgesetzt werden?

Alle Antworten stehen in dicken (Sozial)-Gesetzbüchern und Ausführungsverordnungen. Der Laie geht in diesem Dschungel schnell verloren. Für die Wege zum Behindertenausweis, zum Pflegegeld sowie zu pauschalen, ambulanten oder stationären Leistungen müssen erst einmal die richtigen Bestimmungen, Voraussetzungen und Ziele gefunden werden. All diese Fragen, mit denen sich Betroffene, Eltern und Angehörige regelmäßig konfrontiert sehen, können oft – ohne die Einschaltung einer kundigen Beratung – nur schwer gelöst werden.

Das Beratungssangebot der Lebenshilfe Oldenburg finde Sie unter: