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Schulassistenz

Seit 1998 assistieren wir in diversen Schulen in Oldenburg und den Landkreisen Ammerland sowie der Wesermarsch Schülerinnen und Schüler, und waren damit die ersten Anbieter dieser Unterstützungsform, lange bevor man das Wort Inklusion überhaupt kannte. Aufgabe der Schulbegleitung ist es, Kindern mit Beeinträchtigungen eine Beschulung an einer Regelschule zu ermöglichen, denn der Schulbesuch ist eine grundlegende Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Der Besuch einer Schule ist eine grundlegende Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und deshalb für alle Kinder, auch für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen, wichtig.

Durch die Umsetzung des Inklusionsgedankens haben SchülerInnen mit Beeinträchtigung grundsätzlich die Möglichkeit, eine wohnortnahe Regelschule zu besuchen. Im gemeinsamen inklusiven Unterricht aller SchülerInnen können die Kinder voneinander lernen. Die SchülerInnen ohne Beeinträchtigung können die Scheu vor dem Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigung ablegen und frühzeitig Sozialkompetenzen wie Rücksichtnahme, Abbau von Berührungsängsten, Verständnis und Akzeptanz sowie positive Verhaltensweisen im Umgang mit SchülerInnen mit Beeinträchtigung entwickeln. Den SchülerInnen mit Beeinträchtigung bieten sich größere Lernanreize sowie erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten im sozialen Kontakt zu nicht beeinträchtigten SchülerInnen.

Der zeitliche Umfang und der inhaltliche Unterstützungsbedarf wird gemäß dem individuellen Bedarf der SchülerInnen in der Regel in einem Hilfeplangespräch – initiiert durch den Leistungsträger (örtliches Sozial- oder Jugendamt) – mit den Eltern, den Lehrkräften, der SELAM-Lebenshilfe und gegebenenfalls anderen Beteiligten wie dem mobilen Dienst ermittelt. Die MitarbeiterInnen setzen die Schulassistenz in Zusammenarbeit mit Schule und Eltern/Bezugspersonen in dem festgelegten Stundenkontingent um.

Die MitarbeiterInnen der SELAM-Lebenshilfe übernehmen hauptsächlich Hilfen aus dem folgenden Spektrum:

  • Unterstützung zur Orientierung im Schulgebäude (räumlich, situativ),
  • Unterstützung bei der Arbeitsorganisation (Hilfe bei der Suche und dem Einordnen der Arbeitsmaterialien, beim Auffinden von Textstellen, der Bereitstellung und dem Aufbau von unterstützenden Hilfsmitteln),
  • Unterstützung im Unterricht (Erläuterungen von Arbeitsaufträgen, Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeit, Handführungen),
  • Anleitung und Unterstützung der SchülerInnen im sozialen Umgang mit MitschülerInnen,
  • Hilfen bei Kontakt und Kommunikation,
  • Begleitung und Unterstützung beim Sportunterricht,
  • Unterstützung in Pausen und bei schulischen Veranstaltungen sowie bei Ausflügen und Klassenfahrten,
  • Transfer von RollstuhlfahrerInnen,
  • pflegerische Grundversorgung (Hilfe bei Mobilität, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme, An- und Ausziehen).

Die MitarbeiterInnen arbeiten in den Schulen vernetzt mit Lehrkräften und Eltern/Bezugspersonen und vermitteln durch kurzen persönlichen Austausch oder durch schriftliche Rückmeldungen in Mitteilungsheften regelmäßig den aktuellen Stand in der Begleitung. So können auftretende Schwierigkeiten zeitnah sowohl mit Lehrkräften als auch mit Angehörigen gemeinsam bearbeitet werden. Die MitarbeiterInnen nehmen bei Bedarf an Dienstbesprechungen des Klassenteams und an Elternsprechtagen teil.

Die fachliche Unterstützung und Anleitung der MitarbeiterInnen wird durch die pädagogische Leitung gewährleistet. Dienstbesprechungen, Fallbesprechungen, Fortbildungen und im Bedarfsfall Supervision unterstützen das fachliche Setting.

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe werden gemäß der §§ 112 SGB IX i. V. m. 75 SGB IX und § 35a SGB VIII gewährt. Die Eltern/Bezugspersonen können bei dem örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag stellen.