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Assistenz zur Teilhabe (AzT; IPU u18 sowie AbW ü18)

Die Assistenz außerhalb der besonderen Wohnform im Rahmen der Leistungen der sozialen Teilhabe richtet sich an Menschen über 18 Jahre mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die in einer eigenen Wohnung allein oder mit anderen, in einer Partnerschaft, in einer Familie oder bei ihren Eltern oder Angehörigen leben. 

Die Assistenzleistungen umfassen:

  1. die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung
  2. die Begleitung der leistungsberechtigten Person
  3. die Befähigung der leistungsberechtigten Person zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung

Grundsätzlich wird die Assistenz als Einzelleistung erbracht, nach § 116 Abs. 2 und 3 SGB IX kommt auch eine Leistungserbringung als Gruppenangebot in Betracht. 

Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung ist im Grundgesetz verankert.

Wohnen bedeutet aber eben nicht nur Versorgung und Unterkunft, sondern auch Geborgenheit, Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs und der Öffnung nach außen.

Um Menschen mit Beeinträchtigung eine umfangreiche Teilhabe zu ermöglichen, müssen ihnen entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen personelle, technische und finanzielle Hilfen angeboten werden. Dieses ist die Voraussetzung, um selbstständig zu wohnen.

Menschen mit Beeinträchtigung äußern häufig den Wunsch, ihr Leben selbst in einer eigenen Wohnung zu gestalten. Daher bietet die SELAM-Lebenshilfe in der Stadt Oldenburg seit über 35 Jahren verlässlich die Assistenz beim Wohnen an.

Inzwischen leben mehr als 100 erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung und unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung, allein, zu zweit oder als Wohngemeinschaft mit Unterstützung von Assistenz der SELAM-Lebenshilfe in einer eigenen Wohnung.

Mit dem Gedanken der Inklusion ist gerade Ziel der Assistenz beim Wohnen, Menschen mit Beeinträchtigungen vergleichbare Lebensverhältnisse und -perspektiven wie nicht beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürgern zu eröffnen. Insbesondere mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 als innerstaatliches Recht wurde das Recht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigung deutlich hervorgehoben.

Der Artikel 19 (Selbstbestimmt leben, unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) verpflichtet dazu, dass Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit erhalten, „… ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wie und mit wem sie leben wollen.“ Somit kommt die Assistenz beim Wohnen, wie sie bereits seit über 35 Jahren durch die SELAM-Lebenshilfe umgesetzt wird, dem Wunsch von Menschen mit Beeinträchtigung nach voller Teilhabe sehr nahe.

Die Umsetzung der Assistenz beim Wohnen erfolgt über einen längeren Zeitraum und in mehreren Schritten. Der gesamte Prozess – von der Beantragung der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege bei dem Leistungsträger bis zum Einzug in die eigene Wohnung – wird von der SELAM-Lebenshilfe intensiv begleitet.

Zu Beginn findet ein Informationsgespräch über die Assistenz beim Wohnen mit Eltern, gesetzlichen BetreuerInnen und InteressentInnen durch die Leitung der Wohnvorbereitung statt. Dabei stehen die Fragen, Wünsche und Vorstellungen der Eltern sowie ihrer Söhne und Töchter im Vordergrund. Die aktive Beteiligung der Eltern bei der Umsetzung der Assistenz beim Wohnen ist hier notwendig.

Soll die Assistenz umgesetzt werden, ermittelt die Abteilungsleitung der Vorbereitung des Wohnens gemeinsam mit der interessierten Person und ihren eventuellen gesetzlichen BetreuerInnen den individuellen Assistenzbedarf. Hierzu wird in einem intensiven Vorgespräch der aktuell erforderliche Assistenzbedarf vorbesprochen. Dies ist unter anderem Gesprächsgrundlage für das offizielle Zielplanverfahren mit dem Leistungsträger. Weiterhin erfolgt eine Beratung hinsichtlich der Finanzierung der Assistenz beim Wohnen über Grundsicherung, Wohngeld, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Pflegeversicherung. Ebenso erfolgt eine Unterstützung bei der Wohnungssuche – bei Bedarf auch Suche nach geeigneten MitbewohnerInnen zur Gründung einer Wohngemeinschaft.

Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen des Teilhabe-/Gesamtplanverfahrens nach §§ 19 und 121 SGB IX zwischen dem zuständigen Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten, wenn möglich unter Beteiligung des potentiellen und somit vertrauten Leistungserbringers. Die dort vereinbarte Zielplanung bestimmt Art und Umfang der Leistungen und stellt die Grundlage der Arbeit dar. Danach erhält der/die Antragstellende eine Kostenzusicherung über die Eingliederungshilfe, sowie bei Vorliegen eines Pflegegrades eine über die Pflegesachleistung. Die Assistenzleistung erfolgt dann bedarfsorientiert auf der Grundlage des individuellen Zielplans.

Zu den Leistungen, die mit der leistungsberechtigten Person erbracht werden, gehören Leistungen zur Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung (§ 78, Abs. 2, Nr. 2 SGB IX).

Beispiele:

  • Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung, Ernährung, Gesundheitsvorsorge, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung, Konflikten mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und Nachbarinnen und Nachbarn,
  • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer individuellen Tagesstruktur,
  • Unterstützung bei der Organisation, Planung und Übung der eigenen Mobilität (z. B. Nutzen von Nahverkehrsmitteln),
  • Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen sowie von Pflegeleistungen nach § 103 Abs. 2 SGB IX,
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden, Banken, anderen Sozialleistungsträgern und sonstigen Institutionen,
  • Auf Wunsch: Begleitung bei und Teilnahme an den Gesamtplankonferenzen.
  • Förderung von Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten,
  • Begleitung und Unterstützung bei Wohnungssuche, Umzug, etc.,
  • Reflexion der persönlichen Situation, Krankheit und Ängste im Alltagsgeschehen, 
  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen,
  • Kontaktsicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten oder Rehabilitationsmaßnahmen.

Darüber hinaus können notwendige Assistenzleistungen für die leistungsberechtigte Person erbracht werden, wie z. B. Gespräche im sozialen Umfeld der leistungsberechtigten Person oder Koordination der Hilfeplanung. 

  • Abstimmung der Assistenzleistung mit den Wünschen der KundInnen,
  • ganzheitliches Hilfsangebot durch Verbindung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege,
  • Orientierung am individuellen Hilfebedarf,
  • den KundInnen fest zugeordnete AssistentInnen,
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern,
  • Sicherstellung der Dienste durch festgelegte Dienstpläne,
  • auf Wunsch Assistenz durch MitarbeiterInnen gleichen Geschlechts,
  • flexible Assistenzleistung bei zusätzlichem Hilfebedarf wie Krankheit und Urlaub.

Die Qualität der Arbeit wird gesichert durch tägliche Dokumentation der Assistenztätigkeit für den Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sowie regelmäßige kundenbezogene Dienstbesprechungen. Die Eltern werden bei aktuellem Bedarf über die Dienstbesprechungen beteiligt und die Ziele und Maßnahmen werden im Hilfeplanverfahren regelmäßig überprüft.

Die finanzielle Absicherung der Assistenz beim Wohnen erfolgt über Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.

Eingliederungshilfe ist hierbei im Sozialgesetzbuch gleichrangig zu Leistungen der Pflege geregelt und zu betrachten, sofern keine anderer Rehabilitationsträger vorrangig ist.

Neben dem Bereich Assistenz beim Wohnen für volljährige Menschen bietet die SELAM-Lebenshilfe individuelle pädagogische Unterstützung (IPU) im Bereich des familiären Umfeldes für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. 

IPU hat zum Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung, die im häuslichen Umfeld leben, durch gezielte Begleitung im Freizeitbereich bei ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen.

Die Ziele dieser Unterstützung werden individuell von den Bedürfnissen des Menschen mit Beeinträchtigung abgeleitet und können sehr unterschiedlich sein, werden aber grundsätzlich im Freizeitbereich umgesetzt und erprobt. Das übergeordnete Ziel besteht in der zunehmenden Verselbständigung des Menschen mit Beeinträchtigung bis hin zum Übergang in eine eigenständige Wohnform.

Bei Eingliederungshilfeleistungen im Bereich der IPU wendet sich der Leistungsträger nach einem Antrag des Menschen mit Beeinträchtigung/seiner Angehörigen an die SELAM-Lebenshilfe gGmbH. In einem Zielplangespräch, an dem der Mensch mit Beeinträchtigung, dessen Familie, der Leistungsträger und die SELAM-Lebenshilfe teilnehmen, wird eine Zielplanung mit Umfang und Inhalt der Assistenz erstellt.

Liegt die Kostenzusage vor, beginnt die Assistenz mit einem gemeinsamen Kennenlernen im häuslichen Umfeld des Menschen mit Beeinträchtigung und einer ersten Absprache über die konkrete Umsetzung. Anschließend wird die Leistung regelmäßig durch ein Assistenzteam erbracht. In der Regel gibt es am Ende eines Dienstes zwischen Familie und AssistentIn einen kurzen gemeinsamen Austausch. Die AssistentInnen informieren sowohl Angehörige wie auch ihre Vorgesetzten über besondere Vorkommnisse während der Assistenz und über veränderte Verhaltensweisen des Menschen mit Beeinträchtigung.

Für die zielführende Tätigkeit und deren Erfolg ist es wichtig, dass die Leistung kontinuierlich und regelmäßig erbracht wird. Hierbei sind die Zusammenarbeit und Unterstützung mit und durch die Angehörigen erforderlich, um Erfolge sicherstellen zu können.

Die Assistenz in der IPU kann neben der bewilligten Eingliederungshilfe auch ergänzend aus Pflegeleistungen in Form von Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) und/oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) bestehen. Nach Absprache sind auch Pflegesachleistungen und kombinierte Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI und § 38 SGB XI) möglich. Anträge müssen von der hilfebedürftigen Person/deren gesetzl. Vertreter bei deren Pflegekasse gestellt werden.

Im Sinne einer ganzheitlichen Unterstützung wird die Assistenz von Assistenzteams erbracht, die die Ziele des Menschen mit Beeinträchtigung erfüllen können. Hierfür gibt es grundsätzliche Rahmenbedingungen, die in einer Assistenzvereinbarung festgelegt werden. Vertretungen werden, wenn zwingend notwendig, aus dem Team des Menschen mit Beeinträchtigung erbracht. Die Leistungen werden so flexibel wie möglich erbracht. Die festen Teams bieten den Familien die Möglichkeit, mit ihnen bekannten AssistentInnen zusammen zu arbeiten. Die Zusammenarbeit mit der Familie basiert immer auf einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung sowie einem respektvollen Umgang mit dem vorhandenen Familiensystem. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern sich auf fremde Personen in ihrer familiären Umgebung einlassen und ihre Tochter/Sohn für den vereinbarten Zeitrahmen loslassen können.

Die Assistenz ist grundsätzlich auf die Person des Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtet, weitere Familienangehörige werden üblicherweise nicht betreut. Eine Haushaltsunterstützung kann nur begrenzt im Rahmen der Assistenz für den Menschen mit Beeinträchtigung stattfinden, wie z. B. das gemeinsame Erstellen einer Mahlzeit, das Anreichen der Mahlzeit, etc..

Die Dauer der Assistenz ist je nach Bedarf und Vereinbarung flexibel und kann sich über mehrere Stunden, ganze Tage, Wochenenden oder auch mehrere Wochen erstrecken.

Im Rahmen eines Informationsabends der Schule an der Kleiststraße zu Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oldenburg beantwortete Frau Heigrodt den interessierten Betroffenen sowie Ihren Angehörigen u. a. die folgenden Fragen:

1. Wann haben Sie sich überlegt auszuziehen und wie war das für Sie? 

Ich habe mir erstmals nach meiner Ausbildung 2013 überlegt auszuziehen und es war ein bisschen ungewohntes Gefühl am Anfang aber sonst ganz gut.

2. Wer hat Sie dabei unterstützt? 

Meine Eltern haben mich dabei unterstützt.

3. Was war Ihnen wichtig im Bezug auf die Menschen mit denen Sie zusammenziehen wollten? 

Mir war wichtig, dass die Menschen nett sind und angemessen im Haushalt anpacken können, weil ich nicht die WG-Putzfrau sein wollte. Außerdem war mir wichtig, dass man sich vernünftig mit denen unterhalten kann.

4. Wie erleben Sie Ihren Alltag/Wie sieht Ihr Tagesablauf aus? 

Ich erlebe meinen Alltag relativ entspannt.
Morgens bin ich in der Regel alleine, da mein Arbeitstag erst um 12 Uhr beginnt. Dann arbeite ich bis 16 Uhr und bin zwischen 16:15 Uhr und 16:30 Uhr zu Hause. Gegen 16:45 Uhr kommt dann die Assistenz und hilft uns bei Dingen, die wir nicht oder nicht so gut alleine können. z.B. Einkaufen, Haushaltsführung usw. Am Wochenende oder im Urlaub machen wir auch mal Ausflüge. In der Woche geht die Assistenz bis ca. 20:30 Uhr. Danach telefoniere ich meist noch oder schaue fern.

5. Wie sollten AssistentInnen mit Ihnen umgehen? Gibt es Wünsche?

AssistenInnen sollten mir auch wirklich nur dabei helfen, wo ich Hilfe brauche und mich, das was ich kann, alleine machen lassen, weil es nicht Sinn der Sache ist, dass die alles machen.

6. Was ist für Sie Selbstbestimmung? 

Für mich ist Selbstbestimmung, wenn ich selber entscheiden kann, was ich machen möchte und bei Bedarf dabei unterstützt werde.

7. Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit Selbstbestimmung gemacht? Vor allem im Bereich Wohnen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei der SELAM-Lebenshilfe gut klappt, dass man selbst bestimmen kann und nicht bevormundet wird.

Yasmin Heigrodt

„Ich habe als Erstes eine WG gehabt mit Assistenz Montag, Dienstag, Donnerstag und alle 14 Tage am Wochenende. Am Jahresende begann ich die Assistenz zu kürzen, ich bekam Freitag und am Wochenende und Montag frei, also blieben nur noch 2 Mal in der Woche Assistenz. Am 01.07.2011 bin ich in eine 1-Zimmer-Wohnung gezogen, seit 4 Jahren wohne ich alleine. Jetzt kam ich auf die Idee, die Assistenz abzumelden für ein Probejahr. Ich freue mich, dass ich das geschafft habe, denn das ist mein Ziel gewesen!“

Maren F.