Die Tagesförderstätte ist eine teilstationäre Einrichtung, in der zur Zeit 75 erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht wird. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 136 des Sozialgesetzbuches IX. Erbracht werden Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Wir arbeiten im Auftrag des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
In der Tagesförderstätte sind Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf tätig. Sie können aufgrund des besonderen Profils ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder nicht mehr an den Produktions- und Arbeitsprozessen einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt teilhaben.
Die Mehrzahl der MitarbeiterInnen der Tagesförderstätte sind pädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die ihre Kompetenz durch Fort- und Weiterbildung sowie Supervision beständig weiterentwickeln. Unsere Haltung ist von Respekt und Einfühlungsvermögen geprägt.