Menschen mit Beeinträchtigung haben die gleichen Rechte wie alle. Aber das war nicht immer selbstverständlich. Darum gibt es das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”. Das ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde, und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Deutschland hat die sog. UN-BRK am 26. März 2009 unterzeichnet.
Der SELAM-Lebenshilfe sind die Forderungen der Konvention sehr vertraut. Wir versuchen sie seit vielen Jahren in Oldenburg umzusetzen. An dieser Stelle möchten wir die grundsätzlichen Ziele ins Bewusstsein rufen:
Was fordert die UN-BRK?
Die UN-Konvention fordert Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Artikel 4 Absatz 1 beinhaltet eine allgemeine Verpflichtung: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“