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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

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SELbstbestimmt leben mit AMbulanten Hilfen

Alltags-
helden
gesucht!

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Fachkräfte und Ungelernte
herzlich willkommen!

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Inklusion als Tagesgeschäft

Die SELAM mit nunmehr 30 Jahren Erfahrung

Die SELAM-Lebenshilfe wurde Ende 1990 als eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Gesellschafter sind heute die Lebenshilfen für Menschen mit geistiger Behinderung aus der Stadt Oldenburg und dem Landkreis Ammerland.

Eines der Ziele der SELAM-Lebenshilfe ist es, das Angebot an ambulanten Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigung in Oldenburg und Umgebung zu koordinieren, zusammenzuführen und flächendeckend zu erweitern. Im Hilfe-Angebot erfolgen keine Ausgrenzungen nach Art, Schwere oder Ursache der Beeinträchtigung. Das Angebot der SELAM-Lebenshilfe orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und den Wünschen der Menschen mit Beeinträchtigung. Die SELAM-Lebenshilfe setzt sich für die Teilhabe und die Integration von Menschen mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen ein.

Im Arbeitsbereich Assistenz beim Wohnen (ABW) ist ein flächendeckendes ambulantes Wohnsystem für über 80 Menschen mit Beeinträchtigung in ihren Wohnungen in Oldenburg aufgebaut worden. Der Hilfebedarf erstreckt sich von einigen Stunden in der Woche bis "Rund-um-die-Uhr". Die Assistenz erfolgt in Form ambulanter, sozialpädagogischer Betreuung, Pflege an der Person, Hilfen bei der Haushaltsführung sowie im sozialen Bereich.
…hier weiterlesen!

AKTUELLES

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Gebärden des Monats März

Weitere Gebärden finden Sie hier!


Neu: Zukunftstag bei der SELAM-Lebenshilfe 

Mehr dazu ist hier zu lesen.


Neues Angebot KIEK-IN

Mehr Infos gibt es hier.


Hinweis-Geber-Schutz-Gesetz 

Mehr gibt es hier.


Inklusion - was heißt das eigentlich?

Wir möchten gute Beispiele aus der Presse präsentieren. Und in dem Zusammenhang auf manches hinweisen.

Mehr dazu können Sie hier lesen.


Wir brauchen Sie !

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Als gemeinnützige Organisation gibt es viele Dinge, die wir nicht über unsere Vergütungssätze refinanziert bekommen.
Zum Beispiel
  • wird Material beim Freizeit-Wochenende benötigt
  • Unsere Freizeitstätte KIEK-IN bekommt nur einen Festzuschuss, so dass hier auch viele Aktivitäten aus Spenden finanziert werden müssen
  • für die Unterstützte Kommunikation werden Programme benötigt, welche nicht finanziert werden
  • in unserer Tagesförderstätte gibt es viele Aktivitäten, welche die besondere Schwere der Beeinträchtigung der Beschäftigten mit Beeinträchtigung berücksichtigen und für die es diverse Materialien bedarf (Snoezelen-Raum, besondere Ruhematten, etc.)
…noch mehr Möglichkeiten zu helfen?

Lesen Sie hier weiter!

SELAM bei FACEBOOK

Veranstaltungs-Tipps

NDR-Benefizaktion ein riesen Erfolg! 

Nähere Infos gibt es hier.


Neues aus dem KIEK-IN:

Nähere Infos gibt es hier.


25 Jahre FREAK-OUT-Disco

Mehr Infos befinden sich hier.


UN-Behindertenrechts- konvention: 2. und 3. Prüfung für Deutschland

Nähere Infos gibt es hier.


Weitere SELAM-Termine

...befinden sich hier.


SELAM-Lebenshilfe spricht sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung aus

Was die AfD sagt, darf und kann in der heutigen Zeit nicht sein. Hier ein aktuelles Statement des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen zum "rassistischen Masterplan" der AfD aus Januar 2024: 

- Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. (paritaetischer.de)

Wir möchten außerdem auf diese Positionspapiere hinweisen:

http://www.lebenshilfe-nds.de/de/aktuelles/aktuell...

Was steht im Wahlprogramm der AfD zu Inklusion und Teilhabe? | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)


14 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention
(UN-BRK) in Deutschland

Menschen mit Beeinträchtigung haben die gleichen Rechte wie alle. Aber das war nicht immer selbstverständlich. Darum gibt es das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”. Das ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde, und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Deutschland hat die sog. UN-BRK am 26. März 2009 unterzeichnet.
Der SELAM-Lebenshilfe sind die Forderungen der Konvention sehr vertraut. Wir versuchen sie seit vielen Jahren in Oldenburg umzusetzen. An dieser Stelle möchten wir die grundsätzlichen Ziele ins Bewusstsein rufen:

Was fordert die UN-BRK?
Die UN-Konvention fordert Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Artikel 4 Absatz 1 beinhaltet eine allgemeine Verpflichtung: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“
Die Hauptanliegen der UN-BRK beziehen sich auf folgende Bereiche:
  • Barrierefreiheit: auf Wegen, in Gebäuden, bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache.
  • Recht auf selbstbestimmtes Leben: Jeder Mensch darf selbst wählen, wie und wo er leben möchte und hat ein Recht auf die Unterstützung, die er braucht, um dieses selbstbestimmte Leben führen zu können.
  • Recht auf Erziehung und Bildung: Menschen mit Beeinträchtigung bzw. ihre Eltern haben selbst die Wahlfreiheit, wo ihr Kind zur Schule gehen möchte/soll. Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung werden gemeinsam unterrichtet.
  • Inklusion im Arbeitsleben: Menschen mit Beeinträchtigung verdienen ihren Lebensunterhalt selbst, in einem offenen, zugänglichen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt.
  • Wahlfreiheit in kulturellen Angeboten sowie Freizeit, Erholung und Sport: Menschen mit Beeinträchtigung können selbst entscheiden, an welchen gesellschaftlichen Angeboten sie teilnehmen möchten. Diese stehen ihnen offen.
Die aktuelle Situation
Deutschland hat sich auf den Weg zur Umsetzung der UN-BRK gemacht. Dieses wird in allen Ländern regelmäßig von einer UN-Kommission überprüft. In Deutschland fand die Überprüfung 2019 statt und fiel mittelmäßig aus. In den Bereichen Arbeit und Wohnen gibt es trotz aller „Inklusionsrhetorik“ keine deutliche Abnahme der Exklusion, im Gegenteil. Heute werden z.B. mehr Menschen mit Beeinträchtigung in stationären Wohneinrichtungen betreut als vor 10 Jahren! Trotz Öffnung der Regelsysteme werden Sonderstrukturen weiterhin ausgebaut. Diese paradoxe Inklusion muss echter Inklusion weichen!

Lesen Sie dazu auch ein Interview mit dem Geschäftsführer der SELAM-Lebenshilfe Herrn Wegener.
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